Gericht in Hessen urteilt über Zwangsgeld der Heimaufsicht

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Das Verwaltungsgericht Kassel hat entschieden, dass die Praxis der Heimaufsicht in Fulda, Zwangsgelder "für jeden Fall der Zuwiderhandlung" anzudrohen und festzusetzen, rechtswidrig ist. Für solche Maßnahmen fehle die rechtliche Grundlage und sie seien zudem unverhältnismäßig. Trotz des Urteils kündigte die Heimaufsicht in Gießen an, an der Praxis festzuhalten, während Fulda seine Verwaltungspraxis ändert, indem es nicht mehr für jeden Fall, sondern für einzelne Verstöße höhere Summen androht. Altenheim