Energiehilfen für Pflegeheime nur noch mit Abrechnung
Das Bundesgesundheitsministerium will Schummeleien von Pflegeheimen bei den Ergänzungshilfen für steigende Kosten für Erdgas, Wärme und Strom einen Riegel vorschieben. Wer keine Abrechnung des Versorgers vorlegt, soll künftig die erhaltenen Vorauszahlungen komplett zurückzahlen. Bislang werden die Ergänzungshilfen ohne Belege lediglich um 20 Prozent gekürzt.
Refreshertage für Praxisanleitende im Blended Learning Format
Absolvieren Sie Ihre Refreshertage für Praxisanleitende jetzt NEU im Blended Learning Format von Relias & der BaWiG. Das bundeslandspezifische Angebot aus E-Learning-Modulen & Live-Onlinekursen bietet die ideale Kombination aus fundiertem Fachwissen & praxisnaher Interaktion mit DozentInnen. Erfahren Sie mehr
Die Praxis zeige, dass einige Pflegeeinrichtungen, deren Vorauszahlungen sie selbst augenscheinlich deutlich zu hoch angesetzt hätten, keine Jahresabrechnung einreichen würden, erklärt das Ministerium in einer sogenannten Formulierungshilfe für die Gesetzesänderung, die der Nachrichtenkanal Table veröffentlicht hat. Diese Heime fahren mit der pauschalen Kürzung offenbar besser als mit einer genauen Jahresabrechnung.
"Um Wettbewerbsverzerrungen zwischen den Pflegeeinrichtungen zu verhindern und eine missbräuchliche Inanspruchnahme der aus Steuermitteln finanzierten Ergänzungshilfen zu unterbinden, ist statt einer bisher nur geringfügigen Kürzung in Höhe von 20 Prozent eine vollständige Kürzung (100 Prozent) der an die Pflegeeinrichtungen ausgezahlten Ergänzungshilfen angemessen und aus den genannten Gründen auch dringend erforderlich", heißt es in dem Papier.
Thomas Hartung