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9. Mai 2024 | 23:27 Uhr
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Durchbruch in der Risikobewertung vor SGB XI-Schiedsstelle

Erfolg für die Evangelische Heimstiftung um Hauptgeschäftsführer Bernhard Schneider (Foto): Die SGB XI-Schiedsstelle in Baden-Württemberg hat einen richtungsweisenden Beschluss für die Pflegebranche gefasst. Für ein Pflegeheim der Heimstiftung wurde entschieden, den Risikozuschlag auf 2,75 Prozent zu erhöhen, was eine signifikante Abweichung von der seit einem Jahrzehnt geltenden Risikobewertung darstellt. Hat der Schiedsspruch Bestand, könnte er weitreichende Auswirkungen auf die gesamte Branche haben.

Evangelische Heimstiftung Bernhard Schneider Hauptgeschäftsführer Foto Evangelische Heimstiftung

Bernhard Schneider, Hauptgeschäftsführer der Evangelischen Heimstiftung

Die Entscheidung basiert auf einem Urteil des Bundessozialgerichts vom 19. April 2023, das die Notwendigkeit einer Neubewertung des Risiko- und Gewinnzuschlags in der Pflege unterstreicht. Die Evangelische Heimstiftung nutzte dieses Urteil, um im Rahmen eines Musterverfahrens eine höhere Risikoprämie zu fordern, die insbesondere die Herausforderungen durch Personal- und Fachkräftemangel, pandemiebedingte Belegungsrisiken und Kostensteigerungen durch Krisenlagen berücksichtigt.

Die Schiedsstelle erkannte an, dass allgemeine Unternehmerrisiken, die durch das Bundessozialgerichtsurteil beschrieben wurden, tatsächlich vorhanden sind und durch einen angepassten Risiko-/Gewinnzuschlag ausgeglichen werden sollten. Demzufolge wurden gestaffelte Risikozuschläge eingeführt:

  • 2,75 Prozent bei Einrichtungen mit bis zu 45 Plätzen,
  • 2,5 Prozent bei Einrichtungen mit 46 bis 60 Plätzen,
  • 2,25 Prozent bei Einrichtungen mit mehr als 60 Plätzen.

Diese differenzierte Herangehensweise soll die unterschiedlichen Risiken kleinerer und größerer Einrichtungen abbilden und damit eine gerechtere Behandlung ermöglichen. Diese Entscheidung könnte ein Präzedenzfall für andere Einrichtungen in Deutschland werden, insbesondere da die Schiedsstelle eine pauschale Betrachtung des Unternehmerrisikos mit einem Gewinnaufschlag vornimmt, der von der Einrichtungsgröße abhängt. Bei einer Auslastungsquote unter 96,5 Prozent könnte sogar ein weiterer Zuschlag von bis zu 1 Prozent geltend gemacht werden, heißt es.

Evangelische Heimstiftung begrüßt den Schiedsspruch

Bernhard Schneider, Hauptgeschäftsführer der Evangelischen Heimstiftung, zeigte sich mit Ergebnis zufrieden, auch wenn die ursprüngliche Forderung von 4 Prozent nicht realisiert werden konnte: "Trotzdem ist das ein Schritt in die richtige Richtung. In Krisenzeiten müssen Unternehmen resilienter werden. Dazu braucht es eine angemessene Gewinnmöglichkeit, die wir als gemeinnütziger Träger zu 100 Prozent wieder unserem Unternehmen zukommen lassen."

Da der Schiedsspruch mehrheitlich gegen die Stimmen der Kostenträger getroffen wurde, geht die Evangelische Heimstiftung davon aus, dass der Schiedsspruch beklagt wird. Für das geführte Verfahren hätte solch eine Klage allerdings keine aufschiebende Wirkung. Für die Praxis dürfte dies bedeuten, dass die Umsetzung des Schiedsspruchs bei Verhandlungen auf Ortsebene von den Kostenträgern abgelehnt werden. Dann hilft den Einrichtungen nur der Weg zu Schiedsstelle.

Pascal Brückmann

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