Bundesverband Pflegemanagement ist gegen Zeitarbeit
Arbeitnehmerüberlassungen sind nicht geeignet, den Mangel an professionell Pflegenden zu kompensieren, er wird lediglich teurer, sagt der Bundesverband Pflegemanagement. Die Diskussion um Preise, fehlende Fortbildungen und eine Zweiklassengesellschaft unter den Pflegenden eskaliere zusehends, beklagt der Verband. Von der Politik fordert man klare Rahmenbedingungen und Grenzen für Zeitarbeitsfirmen. Care vor9

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Der Bundesverband Pflegemanagement fordert gesetzliche Regelungen für Zeitarbeit in der Pflege
So stemmen Sie den Generationswechsel in der Pflege
Bis 2035 wird rund jede fünfte Pflegefachkraft altersbedingt aus dem Beruf ausscheiden – und die nachrückende Generation Z bringt völlig neue Erwartungen mit. Wer junge Fachkräfte binden und gleichzeitig wirtschaftlich handlungsfähig bleiben will, braucht klare Strategien, zeitgemäße Strukturen und ausreichend Liquidität. Mit Factoring lassen sich Investitionen in Personal und Digitalisierung auch in angespannten Zeiten stemmen. Care vor9
Der Bundesverband Pflegemanagement kritisiert, dass das Angebot der Arbeitnehmerüberlassung stetig wachse, ohne dass die Unternehmen rechtlich, politisch oder fachlich geprüft würden. Infolge aggressiver Kaltakquise mit "unverhältnismäßigen Angeboten in Bezug auf Vergütung, Freizeit sowie Wahlleistungen wie zum Beispiel Firmenwagen" gebe es einen enormen Verlust von festangestellten Pflegenden.
Aufgrund des Personalmangels sei eine strukturierte Einarbeitung der Mitarbeitenden aus der Arbeitnehmerüberlassung nicht möglich. Dadurch entstünde ein zusätzlicher Qualitätsverlust. Häufig wechselnde Mitarbeitende aus der Arbeitnehmerüberlassung ließen eine Kontinuität einer qualitativ ausreichenden Versorgung oft nicht zu und kurzfristige Erkrankungen der eigenen Mitarbeiter könnten kaum kompensiert werden.
Das Thema Arbeitnehmerüberlassung mit all seinen Konsequenzen für die professionelle Pflege müsse auf Bundes- und Landesebene auf die politische Agenda, fordert der Verband. Klare Rahmenbedingungen und Grenzen für Zeitarbeitsfirmen sowie gesetzliche Regelungen zu Aus-, Fort- und Weiterbildungskriterien in Bezug auf Arbeitnehmerüberlassung seien zu schaffen. Grundsatzentscheidungen für die Profession Pflege müssten künftig unter Beteiligung des Pflegemanagements erfolgen.