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27. November 2024 | 07:00 Uhr
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Ärztliche Zwangsmaßnahmen künftig auch im Pflegeheim möglich

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So stemmen Sie den Generationswechsel in der Pflege

Bis 2035 wird rund jede fünfte Pflegefachkraft altersbedingt aus dem Beruf ausscheiden – und die nachrückende Generation Z bringt völlig neue Erwartungen mit. Wer junge Fachkräfte binden und gleichzeitig wirtschaftlich handlungsfähig bleiben will, braucht klare Strategien, zeitgemäße Strukturen und ausreichend Liquidität. Mit Factoring lassen sich Investitionen in Personal und Digitalisierung auch in angespannten Zeiten stemmen. Care vor9

Dass ärztliche Zwangsmaßnahmen nur im Krankenhaus durchgeführt werden dürfen, wie es derzeit im Gesetz vorgeschrieben ist, verstößt gegen das Grundgesetz. Dies hat das Bundesverfassungsgericht am Dienstag entschieden. Im Ausnahmefall müsse dies auch außerhalb einer Klinik machbar sein. Zum Beispiel in einem Pflegeheim, wenn etwa der Ortswechsel Demenzkranke traumatisieren könne und die Behandlung in gewohnter Umgebung weniger belastend sei. Tagesschau

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