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27. November 2024 | 07:00 Uhr
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Ärztliche Zwangsmaßnahmen künftig auch im Pflegeheim möglich

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Ihr Fahrplan in die Telematikinfrastruktur

Die Digitalisierung und im Speziellen die Telematikinfrastruktur (TI) kann helfen, die Versorgung von Klient:innen und den Arbeitsalltag von Pflegekräften besser und einfacher zu gestalten. Nutzerfreundliche Anwendungen, die vernetzte Kommunikation über Fachgrenzen hinweg und die fundiertere Behandlung aufgrund einer besseren Datenlage sind nur einige der Vorteile, welche mit der TI auch für Ihre Pflegeeinrichtung möglich sind. Care vor9

Dass ärztliche Zwangsmaßnahmen nur im Krankenhaus durchgeführt werden dürfen, wie es derzeit im Gesetz vorgeschrieben ist, verstößt gegen das Grundgesetz. Dies hat das Bundesverfassungsgericht am Dienstag entschieden. Im Ausnahmefall müsse dies auch außerhalb einer Klinik machbar sein. Zum Beispiel in einem Pflegeheim, wenn etwa der Ortswechsel Demenzkranke traumatisieren könne und die Behandlung in gewohnter Umgebung weniger belastend sei. Tagesschau

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