Wegen der fehlenden Regierungsmehrheit im Bundestag wird das Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) vermutlich nicht mehr verabschiedet. Das hat auch Folgen für die Wundversorgung: Im GVSG ist eine Fristverlängerung um weitere 18 Monate vorgesehen für den Wirksamkeitsnachweis von immunologisch, pharmakologisch und metabolisch wirkenden Verbandmitteln. Scheitert das Gesetz, entfällt auch diese Fristverlängerung. Die speziellen, nicht-physikalischen Verbandmittel können wahrscheinlich schon ab dem 2. Dezember nicht mehr verordnet werden. Rechtsdepesche