Baden-Württemberg fördert innovative Pflegeangebote
Mit drei Millionen Euro fördert Baden-Württemberg auch 2025 innovative Angebote in der Tages-, Nacht- und vor allem in der Kurzzeitpflege. Dabei ist dem Sozialministerium wichtig, dass auch die Lebenssituation von pflegenden Angehörigen, unterstützenden Freunden und Nachbarn etc. berücksichtigt wird. Anträge können voraussichtlich ab Januar 2025 bis spätestens 30. April gestellt werden. Wer wie viel Förderung erhält, stellt sich spätestens im Herbst 2025 heraus. Sozialministerium BW