Was auf ungeimpfte Pflegekräfte zukommt
Von der einrichtungsbezogenen Impfpflicht sind alle Personen betroffen, die in einer Pflegeeinrichtung arbeiten – unabhängig von ihrer Qualifikation. Wer sich nicht impfen lassen will und lieber kündigt, wird wie üblich für zwölf Wochen vom Arbeitsamt gesperrt. Aber auch wer gekündigt wird, weil sich keine andere Tätigkeit für ihn im Unternehmen findet, kann gesperrt werden, da ein Verstoß gegen arbeitsvertragliche Pflichten vorliegen dürfte, so Arbeitsrechtlerin Nancy Novak. Pflegen-Online