Sachsen zahlt 6.000 Euro Prämie für ausländische Pfleger
Das Bundesland will Altenheime bei der Anwerbung von Pflegekräften aus Drittstaaten finanziell mit bis zu 6.000 Euro unterstützen. Voraussetzung ist eine Zusammenarbeit mit der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung der Bundesagentur für Arbeit. Diese soll faire Anwerbebedingungen gewährleisten. Das Herkunftsland der Pflegefachkraft muss mindestens 3.500 Kilometer von Deutschland entfernt sein. Altenpflege