Im Ausland gibt es für pflegende Angehörige Lohnersatz
Die politische Diskussion in Deutschland um die Einführung einer Lohnersatzleistung für pflegende Angehörige ist derzeit im vollen Gange. Und eine Entscheidung immer noch nicht in Sicht. Da lohnt ein Blick in das europäische Ausland. Viele Länder entlasten die pflegenden Angehörigen bereits ganz konkret mit unterschiedlichen finanziellen Modellen. In Schweden, Dänemark, Estland, Finnland, Österreich und Belgien gibt es derzeit schon Lohnersatzleistungen für pflegende Angehörige.
So stemmen Sie den Generationswechsel in der Pflege
Bis 2035 wird rund jede fünfte Pflegefachkraft altersbedingt aus dem Beruf ausscheiden – und die nachrückende Generation Z bringt völlig neue Erwartungen mit. Wer junge Fachkräfte binden und gleichzeitig wirtschaftlich handlungsfähig bleiben will, braucht klare Strategien, zeitgemäße Strukturen und ausreichend Liquidität. Mit Factoring lassen sich Investitionen in Personal und Digitalisierung auch in angespannten Zeiten stemmen. Care vor9
Die Höhe der Leistungen variiert je nach Land, aber sie reichen in der Regel aus, um den Lebensunterhalt des pflegenden Angehörigen zu bestreiten. Die Regelungen der Länder im Überblick hat Web.de zusammengestellt.
Schweden: Pflegende Angehörige können für eine unbegrenzte Zeit durch die Kommune für die Pflege angestellt werden. Der Lohn ist dabei vergleichbar mit einem Beschäftigungsverhältnis im kommunalen ambulanten Pflegedienst.
Dänemark: Bei einer Anstellung durch die Kommune erhält die pflegende Person in Dänemark monatlich etwa 2.200 Euro. Dort kann die Pflegevergütung höchstens für sechs Monate, mit einer Verlängerung von drei Monaten, bezogen werden.
Estland: Pflegende Angehörige können für eine unbegrenzte Zeit durch die Kommune für die Pflege angestellt werden. Der Lohn beträgt dabei etwa 800 Euro pro Monat.
Finnland: Pflegende Angehörige können für eine unbegrenzte Zeit durch die Kommune für die Pflege angestellt werden. Der Lohn beträgt dabei etwa 1.200 Euro pro Monat.
Österreich: Pflegende Angehörige haben Anspruch auf Pflegekarenzgeld. Das Pflegekarenzgeld beträgt 55 Prozent des täglichen Nettoeinkommens.
Belgien: Bei einer vollständigen Freistellung für den medizinischen Beistand eines Angehörigen werden pauschal knapp 800 Euro pro Monat vom Arbeitsamt ausgezahlt.