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30. September 2024 | 21:42 Uhr
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Bundesländer machen Druck wegen Pflegereform

Unterstützt vom Saarland, von Berlin und Bremen hat Mecklenburg-Vorpommern die Bundesregierung in einem Antrag im Bundesrat aufgefordert, noch in dieser Legislaturperiode einen Gesetzesentwurf für eine neue Finanzierung der Pflegeversicherung zu präsentieren. Mecklenburg-Vorpommern drängt auf "Stellschrauben zur Entlastung der Ausgabenseite und zur Stärkung der Einnahmeseite der Pflegeversicherung". Insbesondere die Pflegebedürftigen dürften "nicht unzumutbar belastet werden", heißt es in dem Antrag.

Der Antrag von Mecklenburg-Vorpommern wird demnächst in den Ausschüssen des Bundesrats diskutiert

Mecklenburg-Vorpommern verweist in seinem Antrag (Drucksache 446/24) darauf, dass die Bundesländer schon im Zusammenhang mit dem Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz konkrete Vorschläge zur Pflegereform gemacht hätten – etwa:

  • Finanzierung der medizinischen Behandlungspflege in Pflegeheimen durch die gesetzliche Krankenversicherung 
  • Herausnahme der Ausbildungsumlage nach dem Pflegeberufegesetz aus der Vergütung der allgemeinen Pflegeleistungen
  • finanzieller Zuschuss für die von der Pflegeversicherung geleisteten versicherungsfremden Leistungen aus dem Bundeshaushalt

Im darauf folgenden Absatz, im Absatz zum Thema Versorgung, ist im Antrag dann nicht mehr allein von Vorschlägen die Rede, sondern von Forderungen. Die Länder fordern, heißt es klipp und klar, "schnellstmöglich folgende gesetzgeberische Maßnahmen zu ergreifen" – mit diesen sind (wörtlich zitiert) gemeint: 

  • Konkretisierung der Rolle und der verpflichtenden Aufgaben der Pflegekassen und Ausstattung mit geeigneten Instrumenten zur Sicherstellung der Versorgung. So ist Sorge dafür zu tragen, dass die Pflegekassen bei Feststellung individueller oder struktureller Versorgungsdefizite Möglichkeiten der Flexibilisierung des Leistungs- und Vergütungsrechts erhalten und nutzen. 
  • Ausbau der Beratungsangebote, unter anderem der präventiven Hausbesuche sowie der Beratungsbesuche in der Häuslichkeit. 
  • Sicherstellung eines flächendeckenden Angebots an Case-Management und seiner Refinanzierung unter Berücksichtigung der Verantwortlichkeit der Pflegekassen. 
  • Verfügbarmachung von geeigneten Daten zur Feststellung der Versorgungssituation und frühzeitigen Identifikation von Handlungsbedarfen an Länder und Kommunen. 
  • Vereinfachung des Verhandlungsgeschehens der Selbstverwaltung einschließlich der Vergütungsvereinbarungen, insbesondere durch Nutzung von Digitalisierungspotenzialen

Heimträger werden den Vorschlägen und Forderungen nur zustimmen können. Doch meint Bernhard Schneider, Hauptgeschäftsführer der Evangelischen Heimstiftung Baden-Württemberg: "Es gab schon so viele Länderinitiativen und ich kann nur jeden Vorstoß unterstützen, der die Kosten für unsere Heimbewohner auf ein verträgliches Maß beschränkt. Ich möchte aber auch daran erinnern, dass die Länder immer schnell dabei sind, laute Forderungen an Berlin zu richten, während sie selbst ihren Investitionsverpflichtungen gegenüber den Trägern nicht in dem Maße nachkommen wie vorgesehen."   

Kirsten Gaede

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