AWO in Ostwestfalen-Lippe beantragt Insolvenz
Der Arbeiterwohlfahrt (AWO) Bezirksverband Ostwestfalen-Lippe hat beim Amtsgericht Bielefeld einen Antrag auf die Sanierung in Eigenverwaltung gestellt. Dem Antrag wurde stattgegeben. Das Insolvenzgeld für die insgesamt 4.300 Mitarbeiter aus den Bereichen Pflege & Quartier, Kita sowie Beratung, Betreuung & Förderung ist für drei Monate gesichert. Der Sektor Pflege & Quartier macht rund 20 Prozent des Gesamtumsatzes des Bezirksverbandes aus. Es herrscht derzeit Zuversicht, dass der Sanierungskurs gelingt.
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"Wir haben uns diesen Schritt nicht leicht gemacht“, sagt der AWO-Vorstandsvorsitzende Thomas Euler, der auch im Eigenverwaltungsverfahren handlungs- und weisungsbefugt bleibt. "Wir sind seit über einem Jahr dabei, Strukturen zu verändern und die Zukunft unseres Bezirksverbands neu zu gestalten." Hier sei man bereits ein gutes Stück vorangekommen. "Wir haben aber jetzt einen Punkt erreicht, an dem unsere zunehmend schwieriger werdende finanzielle und organisatorische Lage ein noch weitergreifendes Handeln erforderlich macht."
Der Schritt in die Insolvenz in Eigenverwaltung sei die einzige Möglichkeit, um die AWO "an die gegenwärtigen internen sowie externen Herausforderungen mit der erforderlichen Geschwindigkeit anzupassen und zukunftsfähig aufzustellen", heißt es weiter. Der Vorstand werde in den nächsten Wochen und Monaten die bereits vorliegenden Pläne konkretisieren und zügig die Umsetzung der verschiedenen Maßnahmen weiter vorantreiben.
Die Fortführungsprognose ist positiv
Bei dem Vorhaben wird der Bezirksverband ab sofort von dem sanierungserfahrenen Rechtsanwalt Andreas Budnik aus der Kanzlei Andres Partner als Generalbevollmächtigten unterstützt. Er ist überzeugt davon, dass der Bezirksverband gestärkt aus der Krise hervorgehen wird und auch weiterhin als Träger zahlreicher Einrichtungen und Dienste seine Aufgaben als Spitzenverband der Freien Wohlfahrtspflege innerhalb der AWO in der Region Ostwestfalen-Lippe erfüllen kann.
Die insgesamt rund 4.300 Mitarbeiter der AWO Ostwestfalen-Lippe seien über die aktuelle Situation und den weiteren Sanierungskurs informiert. Ihre Gehälter seien auch über den Zeitraum von drei Monaten hinaus gesichert, da dafür ausreichend Finanzmittel zur Verfügung stünden.
Das Eigenverwaltungsverfahren betrifft ausschließlich den AWO Bezirksverband Ostwestfalen-Lippe. Hiervon nicht betroffen sind alle weiteren Organisationen der Arbeiterwohlfahrt, wie Tochtergesellschaften, Ortsvereine und Kreisverbände in Ostwestfalen-Lippe.
Pascal Brückmann