Mindestlohn in der Pflege steigt zum 1. Mai erneut
Vom 1. Mai an gelten in der Pflege neue Mindestlöhne. Pflegefachkräfte erhalten statt 18,25 Euro künftig mindestens 19,50 Euro pro Stunde, auch Pflegehelfer und ungelernte Kräfte bekommen mehr. Es ist bereits die zweite Erhöhung des Mindestlohns in diesem Jahr, so der BPA-Arbeitgeberverband. Das zeige, dass die Langzeitpflege ein attraktiver Beruf und die Bezahlung überdurchschnittlich sei.
Als Existenzgründer der Vision in unsicheren Zeiten folgen
Insolvenzen, fehlende Unterstützung bei der Finanzierung und Fachkräftemangel – diese Themen begleiten aktuell vor allem Inhaber ambulanter Pflegedienste. Viele Gründungswillige stellen sich daher die Frage, ob sie ihren Traum vom eigenen Pflegedienst verwirklichen sollten. Wie eine gesicherte Finanzierung das Gewissen bei einer Gründung beruhigen kann, weiß der Inhaber des Pflegedienstes "Hand mit Herz". Mehr erfahren
Für qualifizierte Pflegehilfskräfte steigt der Stundenmindestlohn am 1. Mai von 15,25 auf 16,50 Euro, so BPA-Arbeitgeberverband. Für ungelernte Kräfte erhöht sich das Mindestsalär von 14,15 Euro auf 15,50 Euro pro Stunde. Das entspricht laut Verband einer Steigerung um 9,5 Prozent. Der Abstand zum allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn betrage damit beinahe 25 Prozent.
Examinierte Pflegefachkräfte verdienten mittlerweile im Schnitt rund 4.000 Euro, so Rainer Brüderle, Präsident des BPA-Arbeitgeberverbands. Sonderzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld seien dabei noch nicht enthalten. Der BPA-Arbeitgeberverband vertritt die Interessen von 6.000 Unternehmen mit über 230.000 Beschäftigten.